Informationen für Bewerberinnen und Bewerber zur Ausbildung zur Polizeianwärterin bzw. zum Polizeianwärter:
Seit der Novellierung des Polizei-Aufnahmeverfahrens durch das Bundesministerium für Inneres müssen alle Kandidaten Schwimmkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Festgelegt wurde seitens BM.I, dass dafür zumindest die Qualifikation "Fahrtenschwimmer" nach den Österr. Schwimmabzeichen (ÖSA) - oder höherwertig - erforderlich ist.
Unsere Ortsstelle bietet regelmäßig diese Ausbildung an! Informationen erhalten hier.....