Landesverband Salzburg
NOTRUF 144

 

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Informationen für Bewerberinnen und Bewerber zur Ausbildung zur Polizeianwärterin bzw. zum Polizeianwärter:

Seit der Novellierung des Polizei-Aufnahmeverfahrens durch das Bundesministerium für Inneres müssen alle Kandidaten Schwimmkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Festgelegt wurde seitens BM.I, dass dafür zumindest die Qualifikation "Fahrtenschwimmer" nach den Österr. Schwimmabzeichen (ÖSA) - oder höherwertig - erforderlich ist.

​Unsere Ortsstelle bietet regelmäßig diese Ausbildung an! Informationen erhalten hier.....