Rettungsschwimmlehrer
für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 19. Lebensjahr
A. Zusätzliche Voraussetzungen
- Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein
- abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 3 Jahre sein darf, bzw. entsprechende Fortbildung im Rahmen des Kurses
- Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen
- Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen der Leitung der zuständigen Organisation bzw. Zentralstelle durch längere erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiet der Wasserrettung bekannt sein. Aus der bisherigen Arbeit muss zu erkennen sein, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber Theorie und Praxis des Rettens, der Wiederbelebung, der Ersten Hilfe und des Anfängerschwimmunterrichtes beherrscht und über die notwendige Organisationsfähigkeit zur Durchführung von Veranstaltungen und Rettungsschwimmkursen sowie zur Errichtung eines Wasserrettungsdienstes verfügt
B. Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
- Theoretische und praktische Wiederholung der Prüfungsbedingungen des Retters
- Rettungsgeräte in Theorie und Praxis
- Erste Hilfe in Theorie und Praxis mit Schwerpunkt auf Erste Hilfe-Maßnahmen bei Wasserunfällen
- Grundlagen der Methodik des Anfängerschwimmunterrichts in Theorie und Praxis
- Schwimmstile: Brust-, Kraul- und Rückenschwimmen in Theorie und Praxis
- Lehrauftritt
- Zweck und Organisation des österreichischen Wasserrettungswesens sowie der ausbildenden Organisation
- Bestimmungen für die österreichischen Schwimmabzeichen und Rettungsschwimmabzeichen
- rechtliche Bestimmungen bezüglich der Erteilung von Schwimmunterricht
- Gefahren des Wassers, Baderegeln, Gebote für den Rettungsschwimmer
- Maßnahmen zur Vermeidung von Badeunfällen
C. Erweiterte Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
- Theoretische und praktische Kenntnisse des ABC-Schwimmens
- Basisinformation des Gerätetauchens in Theorie und Praxis
- Meisterschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen
- Gefahren des Fließgewässers und Wildwassers
- Vorträge zu sportlichen Inhalten
- Einsatz und Überwachungsdienst
D. Besondere Durchführungsbestimmungen
- Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Kurses im Ausmaß von mindestens 40 Stunden. Im Rahmen eines solchen Kurses ist die Lehrbefähigung in Theorie und Praxis des Rettungsschwimmens nachzuweisen
- Die Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen unter Punkt B sind jedenfalls zu unterrichten beziehungsweise zu prüfen. Zusätzlich muss mindestens ein Thema aus den Erweiterungsbereichen gemäß Punkt C gewählt werden
- Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt A.3) zusammen zu setzen ist, abzulegen.
- Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen, Anfänger- und Rettungsschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmer- und Rettungschwimmerabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Lehrscheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt
- Die Verlängerung Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungskursen für Lehrscheininhaber durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren