Leistungstauchschein – ÖWR-Taucher**


ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

A. Kursort:
Für die Tauchgeräteübungen und folgenden Prüfungen muss ein 40 m tiefes Gewässer zur Verfügung stehen.

B. Vorbedingungen:
Leistungstauchschein-Anwärter müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und sollen zumindest 1 Jahr im Besitz des Grundtauchscheines sein. Ihr Nachweis über 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung oder der des diesbezüglichen Auffrischungskurses darf nicht älter als drei Jahre sein und muss eine Einweisung im Umgang mit Sauerstoff-Beatmungsgeräten beinhalten. Sie haben vor der Prüfung eine Praxis von insgesamt mindestens 75 Tauchgängen (davon 40 nach Erwerb des Grundtauchscheines) nachzuweisen (bestätigte Logbucheintragungen). Im Jahr vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen sind Tauchgänge mit einer UW-Zeit von insgesamt 12 Stunden, die wenigstens zwei unter erschwerten Bedingungen (z.B. einen Nachtabstieg und einen Tauchgang in fließendem Gewässer) sowie mindestens drei Abstiege in Tiefen zwischen 30 und 40 m beinhalten, zu absolvieren.

C. Abschlussprüfung:
Der theoretische Teil wird schriftlich und mündlich abgehalten (wiederum Beantwortung vorgelegter Fragen, allerdings schwieriger als beim Grundtauchschein). Der praktische Fähigkeitsnachweis (mit und ohne Tauchgerät) hat im Freigewässer erbracht zu werden; Abnahmen einzelner Disziplinen im Schwimmbecken (Streckentauchen etc.) sind nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.
Für die Berechtigung und Form der Prüfungsabnahme gilt Gleiches wie beim Grundtauchschein. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung bestätigt der Kursleiter den Leistungstauchschein durch Übergabe des entsprechenden Tauchscheines (siehe Anhang).

D. Erforderliche praktische Fähigkeiten:

  1. Beherrschen des Palsteks und zumindest zwei weiterer, im Einsatzdienst sinnvoll anwendbarer Knoten.
  2. 1450 m Schnorcheln (ohne Armtätigkeit), davon 1200 m in Brust-, Seiten- und Rückenlage (jeweils ca. 400 m) sowie 250 m mit einer Flosse.
  3. 10 m tief Freitauchen.
  4. 40 m Streckentauchen.
  5. 60 sec Zeittauchen, wobei eine Strecke von mindestens 10 m zurückzulegen ist.
  6. Mit ABC-Ausrüstung Anschwimmen aus 150 m Entfernung und Bergen eines „bewusstlosen“ Gerätetauchers aus 5 m Tiefe, anschließend 100 m ans Ufer schleppen, an Land bringen, Ausrüstung entfernen und richtig lagern (stabile Seitenlage).
  7. Mit kompletter Ausrüstung (einschließlich Tauchgerät, Rettungsweste und Bleigürtel)500 m Schnorcheln.
  8. Abschleppen eines zweiten Gerätetauchers über eine Strecke von 200 m.
  9. Abgedrehtes Tauchgerät in 3 m Tiefe über eine Strecke von 25 m antauchen; Ventil öffnen, Gerät anlegen und über einen „Hindernisparcour“ zum Ausgangspunkt zurücktauchen, wo dann das Gerät unter Wasser wieder abgelegt wird.
  10. Tauchgang zwischen 20 und 30 m: Der Prüfling führt bestimmte Tätigkeiten durch, z.B.: Befestigen von Hebemitteln, Anwenden von geeigneten Knoten.
  11. Tauchgang zwischen 20 und 30 m: Der Prüfer zeigt unter Wasser drei im Wortlaut auf eine Tafel aufgeschriebene Anweisungen, die der Prüfling als Handsignale wiedergeben muss. Ferner öffnet der Kandidat (mit Handschuhen) den Verschluss seines Bleigürtels und schließt diesen wieder. Dann wird aufgetaucht, mittels Kompass eine etwa 100 m entfernte Landmarke am Ufer angepeilt und diese dann in rund 3 bis 5 m Tiefe angeschwommen; maximal erlaubte Abweichung: ? 10 Meter.
  12. 30-m-Tauchgang: Aufstieg unter Verwendung eines Zweitreglers. Sicherheitspause von 3 Minuten auf 3 m unter Wechselatmung.
  13. Tauchgang zwischen 30 und 40 m: Kontrollierter Aufstieg auf 6 m, mit einer deutlichen Pause auf 9 m.
  14. Tauchgang zwischen 30 und 40 m: Der Prüfling führt zwei weitere Taucher, wovon einer der Prüfer ist. Während des Tauchganges Wechselatmung für ca. 2 min.
  15. Bergen eines zweiten Tauchers aus ca. 20 m Tiefe (Sicherheitsstop zwischen 6 und 3 m) mit anschließendem Abschleppen an der Wasseroberfläche, ca. 50 m weit. Geborgenen an Land bringen, Wiederbelebung vorführen (an einer Puppe) und einen Unfallbericht für den Notarzt vorbereiten.
  16. Tauchgang mit Leinenanwendung (Tiefe ca. 10 bis 20 m), einmal als Leinenführer, dann als geführter Taucher.
  17. Nachtabstieg (ca. 30 m) als Tauchgang unter erschwerten Bedingungen: Unter Einsatz von UW-Lampe und UW-Kompass ist eine Orientierungsübung (mit zumindest zweimaliger Richtungsänderung) durchzuführen. Der Kandidat überprüft vor jedem Abstieg seine Ausrüstung sowie die seines/seiner Partner auf Vollständigkeit und Funktion. Er hat unter Wasser auf die Einhaltung eines hinreichend großen Abstandes zum Boden zu achten (etwa 1 bis 2 m), damit während des Tauchganges so wenig wie möglich Schlamm aufgewirbelt wird.

E. Theoretisches Wissen: Genauere Kenntnisse auf den vier beim Grundtauchschein genannten Fachgebieten.


Mehr Informationen findest du auf der Seite INFORMATIONEN ZUM TAUCHKURS.


Wann der nächste Kurs stattfindet, findest du auf der Seite KURSTERMINE & ANMELDUNG.

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